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Unseriöse Bewertung der Blankoverordnung – Zurückweisung der Analyse des AOK-Bundesverbands

Mit der Einführung der Blankoverordnung und der damit übernommenen erweiterten Versorgungsverantwortung wurde für die Physiotherapie Ende 2024 ein Meilenstein erreicht. Sie etabliert die physiotherapeutische Diagnostik und anerkennt die Kompetenzen der Therapeut*innen in deren Nutzen für eine spezifischere Behandlung – mit dem Ziel, eine Qualitätssteigerung in der Patientenversorgung zu errreichen.

Im Bereich der Schulterregion können das Heilmittel sowie die Frequenz und Dauer der Behandlung seitdem durch die Therapeut*innen festgelegt und im Therapieverlauf patientenspezifisch und ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand angepasst werden.

Ihre kritische Zwischenbilanz zur Blankoverordnung begründet die AOK u.a. mit der beobachteten Verschiebung innerhalb der verordneten Leistungen in Richtung Manueller Therapie. Dabei bewertet der Bericht diese Verschiebung ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der damit einhergehenden höheren Vergütung. Unberücksichtigt bleibt, dass eine Behandlung mit Manueller Therapie bei Schulterdiagnosen durch mehrere Leitlinien ausdrücklich empfohlen wird. Die Verschiebung – über deren exaktes Ausmaß der AOK Bericht keine Auskunft gibt – steht damit in direktem Bezug zur gewünschten qualitätsgesicherten Therapie und ist evidenzbasiert und leitliniengerecht.

Auch die  Aussage, die Blankoverordnung habe zu einer Kostensteigerung ohne begleitenden Qualitätsgewinn geführt, ist nicht haltbar. Aktuell fehlen für belastbare Aussagen zur Qualitätsentwicklung die entsprechenden Erhebungen; eine Mengenanalyse lässt keine Aussage zur Qualitätsentwicklung zu.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Kostenentwicklung offenbar einseitig über die reine Menge der Behandlungseinheiten betrachtet wird. Eine sektorenübergreifende Analyse fehlt an dieser Stelle. Nimmt die Zahl der Arztbesuche ab, weil Folgeverordnungen und Anpassungen der Therapie wegfallen, entfallen andere Therapieformen oder werden Operationen vermieden,  führt das zu Einsparungen, die im Bericht der AOK nicht gegengerechnet werden. Keiner dieser Faktoren findet offenbar  Eingang in die vorgelegte Kostenevaluation.

Die vom AOK-Bundesverband aufgemachte Bilanz des ersten Jahres unter der neuen Versorgungsform bleibt damit an entscheidender Stelle unterkomplex, was zu einer verkürzten Bewertung führt, die einer differenzierten, alle relevanten Parameter – soweit sie überhaupt schon vorliegen – einbeziehenden Analyse nicht gerecht wird.

Der von Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, erhobene Vorwurf, die Blankoverordung werde als „Blanko-Scheck für Einnahmeoptimierung missverstanden“ greift vor diesem Hintergrund entschieden zu kurz und muss sich an dem Maß an Evidenz messen lassen, das der Bericht zwar kritisch einfordert, dann aber selbst nicht einlöst.

Ziele der neuen Versorgungsform sind laut Gesetzgeber die Nutzung der Expertise der Heilmittelerbringer*innen und die Steigerung der Behandlungsqualität. Um mit Blick auf die Zielerreichung valide entscheiden zu können, wo wir aktuell stehen, braucht es eine differenzierte, vollständige Betrachtungsweise, die alle Faktoren ins Verhältnis setzt und dabei eine eigene Agenda erfolgreich vermeidet. Beim AOK Bericht finden wir beides derzeit leider nicht.